Vorsorge und Steuern

Säule 3a und Steuern: die Abzüge eines Ehepaars berechnen

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Jeder erwerbstätige Ehepartner kann seine eigenen 3a-Beiträge innerhalb der Limiten für 2026 abziehen. Beispiele und Vorgehen zur Berechnung der Steuerersparnis eines Ehepaars.

In der Schweiz werden Ehepaare gemeinsam besteuert: Die Einkommen beider Ehepartner werden zusammengezählt, was die Steuerprogression verstärken kann. Bei der gebundenen Vorsorge, der Säule 3a, gilt jedoch weiterhin das individuelle Prinzip. Jeder erwerbstätige Ehepartner hat einen eigenen Höchstbetrag für Einzahlungen und einen eigenen Steuerabzug. Wer diese Regeln versteht, kann die gemeinsame Finanzplanung darauf abstimmen und die Steuerbelastung des Haushalts senken.

Die steuerliche Behandlung der Säule 3a bei Ehepaaren

Entgegen einer verbreiteten Annahme werden die individuellen Vorsorgeansprüche durch die Heirat nicht zusammengelegt. Die Säule 3a bleibt persönlich. Haben beide Ehepartner ein AHV-pflichtiges Einkommen, können beide ein oder mehrere 3a-Konten auf den eigenen Namen eröffnen und Einzahlungen leisten.

Die im Kalenderjahr geleisteten Beiträge werden im zulässigen Umfang vom steuerbaren Einkommen des Haushalts abgezogen. Wegen der progressiven Steuertarife von Bund, Kanton und Gemeinde wirkt sich der Abzug auf die obersten Einkommensstufen aus. Die tatsächliche Ersparnis hängt vom jeweiligen Tarif ab.

Einzahlungslimiten 2026: mit oder ohne Pensionskasse

Illustration zur Säule 3a und den Steuerabzügen eines Ehepaars
Jeder erwerbstätige Ehepartner kann seine eigenen 3a-Beiträge innerhalb der Limiten für 2026 abziehen. Beispiele und Vorgehen zur Berechnung der Steuerersparnis eines Ehepaars.

Der zulässige Abzug hängt davon ab, ob der jeweilige Ehepartner einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge, also einer Pensionskasse der zweiten Säule, angeschlossen ist:

  • Ehepartner mit Pensionskasse: Der gesetzliche Höchstbetrag beträgt 7’258 Franken pro Jahr.
  • Ehepartner ohne Pensionskasse: Die Grenze liegt bei 20 % des Nettoerwerbseinkommens, höchstens jedoch bei 36’288 Franken pro Jahr.

Sind beide Ehepartner angestellt und einer Pensionskasse angeschlossen, kann der Haushalt insgesamt bis zu 14’516 Franken (2 × 7’258 Franken) vom gemeinsamen steuerbaren Einkommen abziehen. Ist eine Person selbstständig ohne Pensionskasse und die andere angestellt, werden die jeweils zulässigen Beiträge in der Steuererklärung berücksichtigt.

Teilzeitarbeit und Erwerbsunterbrüche

In vielen Haushalten arbeitet ein Ehepartner Teilzeit oder passt das Pensum an die familiäre Situation an. Dabei sind verschiedene Fälle zu unterscheiden:

  • Lohn mit Anschluss an eine Pensionskasse: Der ordentliche Höchstbetrag von 7’258 Franken wird wegen eines Pensums von beispielsweise 40 % oder 60 % nicht anteilig gekürzt, sofern die Voraussetzungen für die Einzahlung erfüllt sind und ein Pensionskassenanschluss besteht.
  • Geringes Einkommen ohne Pensionskassenanschluss: Besteht wegen eines Einkommens unter der Eintrittsschwelle kein Anschluss an die berufliche Vorsorge, gilt die Grenze von 20 % des Nettoerwerbseinkommens, höchstens 36’288 Franken.
  • Kein Erwerbseinkommen:Ein Ehepartner ohne Erwerbseinkommen und ohne eine andere Situation, die zur Säule 3a berechtigt, kann keine Beiträge leisten oder abziehen. Sonderfälle müssen jedoch geprüft werden: Insbesondere Arbeitslosentaggelder können die Berechtigung erhalten. Der andere Ehepartner darf seinen Höchstbetrag nicht als Ausgleich verdoppeln.

Auch eine reduzierte Erwerbstätigkeit kann somit das Recht auf Einzahlungen in die eigene Vorsorge erhalten und das steuerbare Haushaltseinkommen vermindern.

Die Steuerersparnis des Haushalts schätzen

Illustration zur Säule 3a und den Steuerabzügen eines Ehepaars
Die Steuerersparnis entspricht nicht dem eingezahlten Betrag.

Um die Wirkung der 3a-Abzüge auf Ihr Budget zu beurteilen, empfiehlt sich ein Vorgehen in drei Schritten:

  1. Massgebendes Einkommen des Ehepaars bestimmen: Zählen Sie die Nettoeinkommen beider Ehepartner zusammen und berücksichtigen Sie die üblichen Berufskosten und allgemeinen Abzüge.
  2. Grenzsteuersatz bestimmen: Dieser Satz bezeichnet die Steuerbelastung der obersten Einkommensstufe. Er hängt unter anderem vom Wohnkanton, der Gemeinde und der Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder ab.
  3. Offiziellen Steuerrechner verwenden: Verwenden Sie statt pauschaler Durchschnittswerte den Rechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) oder Ihrer kantonalen Steuerverwaltung. Vergleichen Sie die Steuer mit und ohne die vorgesehenen 3a-Beiträge, beispielsweise 7’258 Franken für eine Person oder 14’516 Franken für beide.

Kapitalbezug und Staffelung: langfristig planen

Dem Steuerabzug während der Einzahlung steht eine gesonderte Besteuerung beim Kapitalbezug gegenüber. Vorsorgekapital wird getrennt vom übrigen Einkommen zu einem besonderen, günstigeren Tarif besteuert.

Bei gemeinsam besteuerten Ehepaaren werden die Vorsorgekapitalbezüge beider Personen innerhalb eines Steuerjahres für die Satzbestimmung grundsätzlich zusammengerechnet. Prüfen Sie die geltenden Regeln und folgende Möglichkeiten, um eine höhere Belastung durch gleichzeitige Bezüge zu vermeiden:

  • Eröffnen Sie innerhalb des Ehepaars mehrere 3a-Konten statt nur eines pro Person.
  • Planen Sie Bezüge über mehrere Jahre, soweit die gesetzlichen Regeln und Ihre Situation dies erlauben. Lassen Sie den Zeitplan von der kantonalen Steuerverwaltung bestätigen.
  • Vermeiden Sie nach Möglichkeit den gleichzeitigen Bezug von 3a-Guthaben und Kapital aus der zweiten Säule im selben Jahr.

Fazit

Die Säule 3a verbindet den Aufbau persönlicher Altersvorsorge mit einem Steuerabzug für das Ehepaar. Zahlen Sie rechtzeitig vor dem 31. Dezember ein, damit der Beitrag im betreffenden Jahr verbucht und korrekt bescheinigt werden kann. Prüfen Sie bei Ihrer kantonalen Steuerverwaltung auch weitere Abzüge, die für Ihre Situation gelten.

Offizielle Quellen und weiterführende Informationen

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ein Ehepartner für die nicht erwerbstätige Partnerin in die Säule 3a einzahlen?

Der erwerbstätige Ehepartner kann nur Beiträge innerhalb seines eigenen Höchstbetrags abziehen. Wer kein AHV-pflichtiges Einkommen hat und auch nicht aus einem anderen Grund zur Säule 3a berechtigt ist, darf keine Beiträge leisten. Prüfen Sie Sonderfälle wie den Bezug von Arbeitslosentaggeldern, bevor Sie eine fehlende Berechtigung annehmen.

Was passiert bei einer Einzahlung über dem zulässigen Jahreshöchstbetrag?

Die Vorsorgeeinrichtung, also Bank oder Versicherung, oder die Steuerverwaltung stellt die Überschreitung fest. Der überschüssige Beitrag ist nicht vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Seine Rückerstattung muss bei der zuständigen Einrichtung formell beantragt werden.

Unterscheiden sich die abzugsfähigen Höchstbeträge je nach Kanton?

Nein. Die Höchstbeträge für die Säule 3a werden bundesrechtlich festgelegt und gelten in allen Schweizer Kantonen. Die tatsächliche Steuerersparnis in Franken hängt dagegen von den kantonalen und kommunalen Steuertarifen Ihres Wohnorts ab.

FAQ

Was ist der erste Schritt?

Prüfen Sie den individuellen Höchstbetrag für jeden Ehepartner und die Voraussetzungen in Ihrer persönlichen Situation.

Für wen ist dieser Artikel gedacht?

Vor allem für verheiratete Frauen und Steuerpflichtige zwischen 30 und 55 Jahren. Das Vorgehen lässt sich auch auf andere Situationen übertragen.

Sind die Beträge und Bedingungen garantiert?

Nein. Sie können vom Gesetz, vom Kanton, vom Vertrag und von der persönlichen Situation abhängen. Vor einer Entscheidung ist eine schriftliche Bestätigung sinnvoll.