Erste Hilfe für Babys: Welche Zusatzversicherungen bezahlen Kurse?
Für pädiatrische Erste-Hilfe-Kurse gibt es keine einheitliche Rückerstattung. So prüfen Sie Ihre Zusatzversicherung und wählen einen sinnvollen Kurs.
Ein Erste-Hilfe-Kurs für Babys kann von bestimmten Zusatzversicherungen für Prävention oder Gesundheit mitfinanziert werden. Eine einheitliche Kostenübernahme gibt es jedoch nicht. Kursbezeichnung, Veranstalter, jährlicher Höchstbetrag und die Liste anerkannter Anbieter sind ebenso wichtig wie die Rechnung.

Grund- oder Zusatzversicherung?
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die im KVG vorgesehenen medizinischen Leistungen. Ein allgemeiner Erste-Hilfe-Kurs, den Eltern freiwillig besuchen, gehört aber nicht automatisch zu den Leistungen der Grundversicherung. Ein Beitrag kann in einer Zusatzversicherung für Prävention, Gesundheitsförderung oder bestimmte Familienkurse vorgesehen sein.
Vier Fragen an Ihren Versicherer
- Ist genau dieser Kurs durch meine Zusatzversicherung gedeckt?
- Muss der Veranstalter oder die Kursleitung auf einer Liste anerkannter Anbieter stehen?
- Welcher Erstattungssatz und welcher jährliche Höchstbetrag gelten?
- Welche Unterlagen muss ich bis wann einreichen?
Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung mit der genauen Kursbezeichnung. Eine allgemeine Auskunft zu «Gesundheitskursen» garantiert die Rückerstattung für einen bestimmten pädiatrischen Kurs nicht.
Einen hochwertigen Kurs auswählen
Das Programm sollte die Beurteilung der Situation, die Alarmierung der Rettungsdienste, die Wiederbelebung bei Säuglingen und Kindern sowie Ersticken, Verbrennungen, Stürze und Krampfanfälle behandeln. Praktische Übungen an Trainingspuppen sind unerlässlich. Prüfen Sie die Qualifikation der Kursleitung, die tatsächliche Übungszeit und die Gruppengrösse.
Die Nettokosten vergleichen
Ein Kurs für 160 Franken mit einer Rückerstattung von 50 % kostet nur 80 Franken, sofern der jährliche Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Ein günstigerer, nicht anerkannter Kurs kann dagegen vollständig selbst zu bezahlen sein. Schliessen Sie eine Zusatzversicherung jedoch nicht allein für diese Rückerstattung ab: Vergleichen Sie Jahresprämie, Fristen, Ausschlüsse und sämtliche für Sie sinnvollen Leistungen.
Diese Unterlagen aufbewahren
- Schriftliche Bestätigung des Versicherers.
- Kursprogramm und Kursdauer.
- Name und Qualifikation des Veranstalters.
- Persönlich ausgestellte Rechnung und Zahlungsnachweis.
- Teilnahmebestätigung.
Das Gelernte nach dem Kurs auffrischen
Ein einzelner Kurs gibt Orientierung, doch Handgriffe werden vergessen. Bewahren Sie Notrufnummern gut sichtbar auf, passen Sie die Erste-Hilfe-Ausrüstung dem Alter des Kindes an und wiederholen Sie regelmässig die Übungen des Veranstalters. Wer das Baby häufig betreut, sollte den Notfallplan, die genaue Wohnadresse und die wesentlichen medizinischen Informationen kennen.
Notfall: Ein Kurs ersetzt keine professionelle Hilfe. Rufen Sie in der Schweiz bei einem medizinischen Notfall die Nummer 144 an.
FAQ
Bezahlt die Grundversicherung den Kurs?
Ein freiwilliger Kurs für Eltern ist nicht automatisch durch die Grundversicherung gedeckt.
Wie erfahre ich, ob meine Zusatzversicherung bezahlt?
Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung mit Kurs, Veranstalter, Erstattungssatz und Höchstbetrag.
Welche Nummer gilt bei einem Notfall?
In der Schweiz lautet die medizinische Notrufnummer 144.