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Ein Unternehmen gründen: Versicherungen für Selbstständige

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Die Versicherungen einer Selbstständigen hängen von Rechtsform und Tätigkeit ab. Dieser Überblick zeigt Pflichten und weitere Schutzmöglichkeiten.

Selbstständigkeit in der Schweiz bietet Freiraum, bringt aber Verantwortung für berufliche und persönliche Risiken. Die Rechtsform ist dabei entscheidend: Eine sozialversicherungsrechtlich selbstständige Person mit Einzelunternehmen ist anders abgesichert als eine bezahlte Geschäftsführerin ihrer GmbH oder AG. Prüfen Sie deshalb früh, welche Versicherungen vorgeschrieben, sinnvoll oder freiwillig sind.

1. Der rechtliche Status als Ausgangspunkt

Die gewählte Struktur beeinflusst die Einordnung in den Sozialversicherungen:

  • Einzelunternehmen mit anerkanntem Selbstständigenstatus: Lassen Sie den Status von der AHV-Ausgleichskasse prüfen und schliessen Sie sich an. Beim Einzelunternehmen haften Sie grundsätzlich mit Ihrem Privatvermögen. Zusätzliche Sozialversicherungen sind häufig freiwillig.
  • Kapitalgesellschaft, etwa GmbH oder AG:Als von einer GmbH oder AG bezahlte operative Geschäftsführerin sind Sie in der Regel deren Angestellte. Die Gesellschaft muss die obligatorischen Arbeitnehmerversicherungen nach den jeweiligen Voraussetzungen anwenden: AHV/IV/EO/ALV, Unfallversicherung und berufliche Vorsorge bei erfüllten Alters-, Lohn- und Beschäftigungskriterien. Eine arbeitgeberähnliche Stellung kann den Anspruch auf Arbeitslosenleistungen trotz Beiträgen begrenzen.

Diese Einordnung zeigt, welche Risiken bereits gedeckt sind und wo zusätzliche Verträge geprüft werden sollten.

2. Erste Säule und grundlegende Sozialbeiträge

Illustration zu Versicherungen bei einer Unternehmensgründung als Selbstständige
Die Versicherungen einer Selbstständigen hängen von Rechtsform und Tätigkeit ab. Dieser Überblick zeigt Pflichten und weitere Schutzmöglichkeiten.

Für sozialversicherungsrechtlich Selbstständigerwerbende gelten insbesondere folgende Pflichten:

  • AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), IV (Invalidenversicherung) und EO (Erwerbsersatzordnung) : Die Beiträge richten sich nach dem massgebenden Erwerbseinkommen, das unter anderem anhand der steuerlichen Angaben ermittelt wird.
  • Familienzulagen: Selbstständigerwerbende müssen sich einer Familienausgleichskasse anschliessen und die geltenden Beiträge bezahlen.
  • Arbeitslosenversicherung (ALV): Für ihre selbstständige Tätigkeit sind Inhaberinnen eines Einzelunternehmens nicht in der ALV versichert und leisten dafür keine ALV-Beiträge.

3. Zweite und dritte Säule: Alter und Invalidität planen

Sozialversicherungsrechtlich Selbstständigerwerbende müssen sich grundsätzlich keiner Pensionskasse anschliessen. Damit tragen sie selbst mehr Verantwortung für die spätere finanzielle Absicherung.

Mögliche Wege sind:

  • Freiwilliger Anschluss an die zweite Säule: Beispielsweise über die Vorsorgeeinrichtung des Berufsverbands oder unter den geltenden Voraussetzungen die Stiftung Auffangeinrichtung BVG.
  • Säule 3a: Ohne Pensionskassenanschluss sind steuerlich abzugsfähige Beiträge innerhalb der für diese Kategorie geltenden Einkommens- und Jahreshöchstgrenzen möglich.

Prüfen Sie neben dem Alterssparen auch Leistungen bei Tod und krankheitsbedingter Invalidität. Diese Risiken werden bei der Gründung leicht übersehen.

4. Unfälle und Krankentaggeld

Illustration zu Versicherungen bei einer Unternehmensgründung als Selbstständige
Prüfen Sie AHV, Unfallversicherung, Krankentaggeld, Vorsorge, Berufshaftpflicht, Sachversicherung, Cyberrisiken und Rechtsschutz.

Eine gesundheitlich bedingte Arbeitsunterbrechung kann ein Einzelunternehmen rasch belasten. Besonders wichtig sind zwei Deckungen:

  • Unfallversicherung nach UVG: Für Selbstständigerwerbende ist eine freiwillige UVG-Versicherung möglich. Zuständiger Anbieter und Voraussetzungen hängen von Tätigkeit und Versicherbarkeit ab, etwa bei der Suva oder einem anderen Unfallversicherer.
  • Krankentaggeldversicherung: Die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG deckt medizinische Leistungen, aber grundsätzlich keinen Erwerbsausfall. Eine Taggeldversicherung kann nach der vereinbarten Wartefrist Einkommen ersetzen. Prüfen Sie Deckung, Leistungsdauer, Ausschlüsse und Gesundheitsprüfung.

5. Berufshaftpflicht und Rechtsschutz

Fehler, Schäden und bestimmte Pflichtverletzungen gegenüber Dritten können Haftungsansprüche gegen das Unternehmen auslösen.

  • Berufshaftpflicht:Beurteilen Sie die möglichen Schäden Ihrer Tätigkeit. Für einzelne regulierte Berufe gelten bundesrechtliche oder kantonale Versicherungspflichten, aber nicht pauschal für alle Beratungs- oder Treuhandtätigkeiten. Prüfen Sie Ihre Bewilligungsvoraussetzungen und den genauen Vertragsumfang.
  • Firmenrechtsschutz: Er kann je nach Police Anwalts- und Verfahrenskosten bei Streit mit Kunden, Lieferanten oder Vermietern übernehmen. Nicht jeder Vertrag und Streitfall ist automatisch gedeckt.

6. Sachwerte und digitale Risiken

Je nach benötigter Ausstattung kommen weitere Deckungen infrage:

  • Sachversicherung beziehungsweise Geschäftsinventar: Sie kann Möbel, Maschinen, Vorräte und IT bei Feuer, Wasser oder Diebstahl schützen. Leistungen und mögliche kantonale Versicherungspflichten müssen für Standort und Sachwerte geprüft werden.
  • Cyberversicherung: Je nach Vertrag kann sie bei Cyberangriffen, Ransomware oder Datendiebstahl Wiederherstellung und bestimmte Folgekosten unterstützen. Sie ersetzt keine laufenden Sicherheitsmassnahmen.

Praktisches Fazit

Eine passende Versicherung bildet einen Teil der betrieblichen Absicherung. Erfassen Sie eigene Risiken, prüfen Sie kantonale und berufsspezifische Pflichten und vergleichen Sie mehrere Offerten. Bei Bedarf hilft eine geeignete Versicherungsberatung, Selbstbehalte und Deckungssummen auf den tatsächlichen finanziellen Spielraum abzustimmen.

Offizielle Quellen und weiterführende Informationen

Häufige Fragen

Ist eine UVG-Unfallversicherung für eine Selbstständige mit Einzelunternehmen obligatorisch?

Nein, bei anerkanntem Selbstständigenstatus ist sie freiwillig. Ohne geeignete freiwillige Unfallversicherung muss der Unfallschutz in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung eingeschlossen bleiben. Diese übernimmt medizinische Leistungen, bietet aber nicht den gleichen Taggeldschutz wie eine UVG-Versicherung.

Wie kann ich ohne Pensionskasse für das Alter sparen?

Ohne Anschluss an die zweite Säule können Sie bei erfüllten Voraussetzungen in die Säule 3a einzahlen. Die bundesrechtlichen Einkommens- und Höchstgrenzen bestimmen den zulässigen Steuerabzug. Prüfen Sie zusätzlich den Bedarf an Risikoabsicherung.

Ist Berufshaftpflicht für alle Selbstständigen vorgeschrieben?

Nein. Versicherungspflichten betreffen bestimmte bundesrechtlich oder kantonal regulierte Tätigkeiten, beispielsweise im medizinischen oder anwaltlichen Bereich. Für viele andere Dienstleistungs- und Handelsaktivitäten ist sie freiwillig. Ihr Nutzen hängt von den möglichen Schadenersatzansprüchen ab.

FAQ

Was ist der erste Schritt?

Klären Sie den AHV-Status und die Rechtsform. Prüfen Sie danach die Bedingungen für Ihre persönliche Situation.

Für wen ist dieser Artikel gedacht?

Vor allem für Gründerinnen und Selbstständige. Das Vorgehen lässt sich auch auf andere Situationen übertragen.

Sind die Beträge und Bedingungen garantiert?

Nein. Sie können vom Gesetz, vom Kanton, vom Vertrag und von der persönlichen Situation abhängen. Vor einer Entscheidung ist eine schriftliche Bestätigung sinnvoll.