Der Bundesrat verstärkt die Massnahmen zur beruflichen Integration von Personen mit Schutzstatus S
Archiv vom 8. Mai 2024: Die folgenden Zahlen, Funktionen und Ziele beziehen sich auf die damalige Ankündigung. Sie beschreiben nicht die heutige Situation.
Bern, 8. Mai 2024 – An seiner Sitzung vom 8. Mai 2024 nahm der Bundesrat ein Massnahmenpaket zur Kenntnis, das die Integration von Personen mit Schutzstatus S in den Schweizer Arbeitsmarkt fördern soll.
Der Bund, die Kantone, die Sozialpartner und die Organisationen von Personen mit Schutzstatus S sollen enger zusammenarbeiten, damit mehr Betroffene im Schweizer Arbeitsmarkt Fuss fassen können. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ernannte einen Beauftragten für die Arbeitsmarktintegration, der die Kontakte zu Unternehmen stärken soll. Ausserdem will der Bundesrat die Anerkennung beruflicher Qualifikationen vereinfachen und die Vermittlung durch die regionalen Arbeitsvermittlungszentren verbessern. Diese Massnahmen sollen die kantonalen Angebote ergänzen und dazu beitragen, bis Ende 2024 eine Erwerbsquote von 40 Prozent zu erreichen.
Statistiken und Ziele zum damaligen Zeitpunkt
Zum Zeitpunkt der Ankündigung lebten in der Schweiz 65 000 Personen mit Schutzstatus S. Ende April 2024 lag ihre Erwerbsquote bei 24 Prozent. Der durchschnittliche Beschäftigungsgrad betrug vergleichsweise hohe 70 Prozent. Betrachtet man nur Personen mit Schutzstatus S, die seit dem ersten Halbjahr 2022 in der Schweiz leben, erreichte die Erwerbsquote fast 32 Prozent.
Engere Zusammenarbeit und zusätzliche Massnahmen
Im November 2023 beauftragte der Bundesrat das EJPD, zusammen mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), den Kantonen und den Sozialpartnern zusätzliche Massnahmen zur beruflichen Integration zu erarbeiten. Diese sollen die kantonalen Angebote ergänzen und eine Erwerbsquote von 40 Prozent ermöglichen. Obwohl der Schutzstatus S auf die spätere Rückkehr ausgerichtet ist, soll eine höhere Erwerbsquote die Sozialhilfe entlasten. Die Betroffenen können so ihre Fähigkeiten erhalten oder neue Qualifikationen erwerben, um später zum Wiederaufbau ihres Landes beizutragen.
Die regionalen Arbeitsvermittlungszentren stärken
Der Bundesrat nahm Massnahmen zur Kenntnis, mit denen Bund und Kantone die seit Beginn des Krieges in der Ukraine geleistete Integrationsarbeit gemeinsam fortsetzen sollen. Damals war nur ein kleiner Teil der Personen mit Schutzstatus S bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) angemeldet. Künftig sollen die Asylsozialhilfe, die Integrationsförderstellen und die öffentliche Arbeitsvermittlung enger zusammenarbeiten. Arbeitsmarktfähige Personen sollen dadurch zur Anmeldung beim RAV ermutigt und besser in den Arbeitsmarkt vermittelt werden.
Seit Anfang 2024 sind die für die Sozialhilfe zuständigen Behörden verpflichtet, arbeitsmarktfähige Personen mit Schutzstatus S bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung zu melden. Der Bundesrat beauftragte das EJPD zu prüfen, ob diese Pflicht gesetzlich verankert werden kann.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) wollen die Zusammenarbeit durch gezielte Kommunikation, Informationsaustausch und Sensibilisierung stärken. Für den 20. Juni 2024 war ein nationales Treffen zu diesem Vorhaben vorgesehen.
Zusammenarbeit mit der Wirtschaft
Um die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft zu stärken, ernannte das EJPD Adrian Gerber zum Beauftragten für die Arbeitsmarktintegration. Er leitete damals die Abteilung Integration des SEM. Seine Aufgabe ist es, Verwaltung und Wirtschaft miteinander zu verbinden und Unternehmen für die berufliche Integration von Personen mit Schutzstatus S zu gewinnen. Im Verlauf des Jahres 2024 sollen die Betroffenen ausserdem Zugang zu einer auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Stellenplattform der ETH Zürich und der Universität Lausanne erhalten.
Unterstützung bei der Anerkennung von Diplomen
Der Bundesrat will auch die Anerkennung von Diplomen prüfen. Wer ein Diplom anerkennen lassen möchte, muss häufig zusätzliche Qualifikationen erwerben und benötigt Unterstützung bei den nötigen Schritten. Entsprechende Angebote werden in weiterentwickelten Pilotprojekten des SEM zusammen mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) erprobt. Von diesen Massnahmen zur beruflichen Integration sollen auch anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen profitieren.
Weitere Massnahmen und Ausblick
Das EJPD soll weitere Massnahmen zur beruflichen Integration prüfen. Insbesondere soll es klären, ob Anreize bei den Ausreisefristen nach der Aufhebung des Schutzstatus S die Arbeitsmarktintegration von Schutzsuchenden aus der Ukraine zusätzlich verbessern könnten. Das EJPD soll dem Bundesrat einen Bericht und bis Herbst 2024 einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen vorlegen.
Der Bundesrat strebte damals eine weitere Steigerung der Erwerbsquote auf 45 Prozent im Jahr 2025 an. Bis Ende Mai 2025 sollte das EJPD prüfen, wie das Programm S angepasst werden kann, um die finanziellen Anreize für die Kantone zur Erreichung dieses Ziels zu verstärken.