Der Bundesrat empfahl die Ablehnung der Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente

Archiv der Debatte vor der Abstimmung vom 3. März 2024. Die folgenden Empfehlungen, Rentenbeträge und Finanzierungsszenarien beziehen sich auf diese Zeit und beschreiben nicht die heute geltenden Regeln.

Abstimmung über die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter»

Am 3. März 2024 sollte die Schweizer Stimmbevölkerung über die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter» abstimmen. Diese verlangte eine zusätzliche jährliche Altersrente der AHV, also eine 13. AHV-Rente. Sie sollte die zwölf monatlichen Rentenzahlungen ergänzen und damit die jährliche Altersrente erhöhen. Der Bundesrat empfahl jedoch die Ablehnung und verwies auf zusätzliche Kosten von mindestens 4,1 Milliarden Franken pro Jahr.

Die Initiative sah dreizehn statt zwölf jährliche Rentenzahlungen vor, ähnlich dem in der Privatwirtschaft verbreiteten 13. Monatslohn. Die jährliche AHV-Altersrente würde damit um 8,3 Prozent steigen. Nach den damaligen Beträgen würde die jährliche Mindestrente von 14 700 auf 15 925 Franken und die Höchstrente von 29 400 auf 31 850 Franken steigen. Für Ehepaare würde die maximale jährliche Summe von 44 100 auf 47 775 Franken steigen.

Die zusätzliche Altersrente sollte den Anspruch auf Ergänzungsleistungen nicht beeinträchtigen. Damit würde sie auch Personen zugutekommen, die bereits Ergänzungsleistungen beziehen. Andere Renten, etwa Hinterlassenen- und Invalidenrenten, würden weiterhin zwölfmal pro Jahr ausbezahlt.

Finanzierung und wirtschaftliche Folgen

Die Initiative legte nicht fest, wie die zusätzlichen Kosten der 13. AHV-Rente gedeckt werden sollten. Dies wäre Aufgabe des Parlaments. Bei damaligen jährlichen AHV-Ausgaben von rund 50 Milliarden Franken wurden die Mehrkosten im ersten Jahr auf etwa 4,1 Milliarden Franken geschätzt, davon rund 800 Millionen zulasten des Bundes. Mit der zunehmenden Zahl von Rentenbeziehenden könnten die Kosten innerhalb von fünf Jahren auf 5 Milliarden Franken steigen.

Die AHV wird hauptsächlich durch Lohnbeiträge, Bundesbeiträge und Mehrwertsteuereinnahmen finanziert. Nach den damaligen Berechnungen könnten die Mehrkosten durch eine Erhöhung des AHV-Beitragssatzes von 8,7 auf 9,4 Prozent gedeckt werden, je zur Hälfte zulasten von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern. Als Alternative wurde eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von 8,1 auf 9,1 Prozent oder eine Kombination beider Wege genannt.

Argumente für und gegen die Initiative

Die Befürworterinnen und Befürworter hielten höhere Renten für nötig, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen. Sie verwiesen darauf, dass es vielen Rentnerinnen und Rentnern zunehmend schwerfalle, mit ihrem Budget auszukommen. Ihrer Ansicht nach könnten Überschüsse der AHV einen Teil der Kosten decken, ergänzt durch höhere Beiträge.

Der Bundesrat und das Parlament warnten dagegen vor zusätzlichen finanziellen Belastungen und einer Verschärfung der bereits bestehenden Finanzierungsprobleme der AHV. Höhere Lohnbeiträge oder eine höhere Mehrwertsteuer würden Arbeitnehmende, Unternehmen und die Lebenshaltungskosten belasten. Ausserdem müsste der Bund unmittelbar mehr als 800 Millionen Franken zusätzlich tragen, mit weiter steigenden jährlichen Kosten. Dies könnte höhere Steuern oder Kürzungen anderer öffentlicher Ausgaben nötig machen. Sie betonten zudem, dass auch Rentenbeziehende ohne finanziellen Bedarf die zusätzliche Rente erhalten würden.

Die Renten langfristig sichern

Der Bundesrat und das Parlament betonten, dass die Renten auch nach 2030 gesichert werden müssen. Zwei damals jüngere Reformen sollten die AHV-Finanzen für das folgende Jahrzehnt stabilisieren. Sie belasteten die Erwerbsbevölkerung zusätzlich durch höhere Beiträge und ein höheres Referenzalter für Frauen. Eine weitere Reform, die dem Parlament bis 2026 vorgelegt werden sollte, sollte die Finanzierung der AHV nach 2030 sichern.

Offizielles Dossier zur Abstimmung vom 3. März 2024 und Resultate